Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 30.08.2024
1. Zustandekommen des Mietvertrages
a. Ein verbindlicher Vertrag kommt nur und erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Der Mieter ist an seine Buchungsanfrage, die ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss im Rechtssinne darstellt, gebunden. Erfolgt auf die Anfrage des Mieters binnen 36 h keine Bestätigung durch den Vermieter, entfällt die Bindungswirkung und kommt auch durch eine verspätete Buchungsbestätigung des Vermieters kein Vertrag zustande. Dies gilt ebenfalls für die mittels Schaltfläche im Bestellformular buchbaren Dienstleistungen e-Laden und Innenreinigung.
b. Der Vertrag kommt ausschließlich unter Geltung der AGB des Vermieters zustande. Abweichende AGB des Mieters werden nicht in den Vertrag mit einbezogen.
c. Die Buchungsanfrage, sowie die Buchungsbestätigung können persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Ein Formular für die Buchungsanfrage ist auf der Homepage des Vermieters vorhanden und kann auch dort heruntergeladen werden.
d. Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei Anfragen für Dritte kommt der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Anfragenden zustande.
2. Widerrufsbelehrung
a. Das folgende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
b. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
MUNICH-PARKANDFLY.DE – Kathrin Sellmeier
Sandstraße 3 | D-85445 Schwaig/Oberding
Telefon: (0 81 22) 1 87 43 03
Fax: (0 81 22) 1 87 43 04
E-Mail: info@munich-parkandfly.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
c. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
d. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
e. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
MUNICH-PARKANDFLY.DE – Kathrin Sellmeier
Sandstraße 3
D-85445 Schwaig/Oberding
Fax: (0 81 22) 1 87 43 04
E-Mail: info@munich-parkandfly.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
…………………………………………………..
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
…………………………………………………..
Name des/der Verbraucher (s): ……………………………………………………..
Anschrift des/der Verbraucher (s): …………………………………………………
………………………………………………………………………………..
Unterschrift des/der Verbraucher (s) ……………………………………………….
Datum: ………………………………………….
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
3. Inhalt des Mietvertrages
a. Dem Mieter wird ausschließlich das Recht eingeräumt den ihm vom Vermieter oder dessen Mitarbeitern vor Ort zugewiesenen, der gebuchten Kategorie entsprechenden, Stellplatz zum Abstellen eines Fahrzeuges für die vereinbarte Mietzeit zu nutzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug während der Standzeit ordnungsgemäß verschlossen und verkehrssicher ist, sowie dass von dem Fahrzeug keine Gefahren für den Vermieter oder Dritte ausgehen. Für aufgrund technischer Mängel des Fahrzeuges entstehende Schäden haftet der Mieter dem Vermieter und Dritten gegenüber. Er verpflichtet sich das Fahrzeug vor der Abstellung auf der Mietfläche auf technische Mängel hin sorgfältig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
b. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten (insbesondere nicht die Verpflichtung zur Bewachung). Die Abstellung des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Zum Leistungsumfang des Vermieters gehört jedoch der Betrieb einer Kameraüberwachung für das gesamte Parkgelände, sowie dessen Einzäunung. Außerhalb der vom Vermieter festgelegten Öffnungszeiten ist ein Abstellen oder Abholen des Fahrzeuges nicht möglich. Das Betreten des Parkplatzgeländes erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
c. Der Vermieter, bzw. dessen Mitarbeiter vor Ort sind berechtigt die Abstellung erkennbar in nicht technisch einwandfreien Zustand befindliche Fahrzeuge zu untersagen. Dies berührt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Mietvertrages nicht, sondern stellt lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (bis zur Herstellung des vom Mieter geschuldeten technisch einwandfreien Zustands des Fahrzeuges) dar. Wird während der Mietdauer erkennbar, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr für das Eigentum oder die Gesundheit anderer ausgeht, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten des Mieters die Gefahrenquelle zu beseitigen und soweit erforderlich auch das Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt zu verbringen oder Dritte mit der Beseitigung der Gefahrenquelle oder der Verbringung des Fahrzeuges zu beauftragen.
d. Der Vermieter bietet als unentgeltliche, nicht aus dem Mietvertrag geschuldete Serviceleistung den Transport von bis zu 3 Personen pro entgeltlich abgestelltem Fahrzeug zum Flughafen München an. Nicht befördert werden Personen die erkennbar unter Alkoholeinfluss, sowie unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen oder solche Personen die erkennbar eine Gefahr für Dritte darstellen. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn der diesbezügliche Bedarf bei der Buchungsanfrage mitgeteilt wurde. Sonder- oder Übergepäck im Sinne der flugrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Übergroße und besonders schwere Sportausrüstungsgegenstände) sind von der unentgeltlichen Serviceleistung ausgenommen. Diesbezüglich kommt nur ein entgeltlicher Transport aufgrund eines gesondert abzuschließenden Vertrages in Betracht (wenn ein entsprechender Bedarf bei der Buchungsanfrage mitgeteilt wurde). Ein Anspruch auf die Beförderung solcher Gegenstände besteht nicht. Gleiches gilt für den Transport weiterer (über eine Anzahl von 3 pro entgeltlich abgestelltem Fahrzeug hinausgehender Zahl von) Personen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter rechtzeitig am Flughafen eintrifft. Der Mieter hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass er so rechtzeitig beim Mietobjekt erscheint, dass er seine Abflugzeiten einhalten kann (bei Inanspruchnahme der unentgeltlichen Serviceleistung ist mindestens eine Zeitdauer von 45 min ab Ankunft am Mietobjekt bis zum Eintreffen am Flughafen einzuplanen).
e. In gleicher Weise (als unentgeltliche, nicht aus dem Mietvertrag geschuldete Serviceleistung) bietet der Vermieter den Rücktransport vom Flughafen zum Mietobjekt zu den gleichen Bedingungen (wie unter Ziff. 3d) an. Hierzu hat der Mieter bei Rückankunft am Flughafen München während der Öffnungszeiten des Vermieters sich unverzüglich telefonisch mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
f. Das Abstellen oder Abholen der Fahrzeuge ist nur während der Öffnungszeiten des Vermieters möglich. Das Parkgelände ist täglich, außer in der Zeit von 1:00 Uhr bis 3:00 Uhr geöffnet.
g. Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Räumung der vermieteten Stellfläche zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nach, so ist der Vermieter ohne weitere Fristsetzung und Aufforderung berechtigt, das Fahrzeug nach seiner Wahl auf Kosten des Mieters umzusetzen oder vom Parkplatzgelände entfernen und anderweitig verwahren zu lassen. Bei einer Umsetzung innerhalb des Parkplatzgeländes wird für die weiter anfallende Abstelldauer des Fahrzeuges eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro weiteren Tag erhoben und vom Mieter geschuldet.
h. Bucht der Mieter die Zusatzleistungen e-Laden und/oder Fahrzeuginnenreinigung, erklärt er sich damit einverstanden, dass ein Fahrzeugschlüssel während der Parkdauer bei dem Vermieter vor Ort verbleibt. Der Vermieter verpflichtet sich, den Fahrzeugschlüssel in einem videoüberwachten Schlüsselsafe aufzubewahren, um den unbefugten Zugriff von Dritten zu verhindern. Der Vermieter haftet für den Verlust des Schlüssels nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Zum Zwecke der Erfüllung der vom Mieter gewünschten Leistungen erklärt sich der Mieter bei der Buchung damit einverstanden, dass der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen das Fahrzeug öffnen und zu dem für die Dienstleistung vorgesehenen Ort auf dem Betriebsgelände verbringen. Für Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Verbringung des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände entstehen, haften der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Durch Buchung der Dienstleistungen e-Laden und Innenreinigung besteht kein Anspruch des Mieters auf Durchführung des Service an einem bestimmten Tag während der Parkdauer. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, dass die Dienstleistung während der von dem Mieter gebuchten Gesamtparkdauer vorgenommen wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Der aus der Buchungsbestätigung des Vermieters ersichtliche Preis ist vom Mieter für die vereinbarte Mietzeit im Voraus zu entrichten.
b. Zahlungen sind bar oder mittels EC- oder Kreditkarte möglich.
c. Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Vermieter das Recht zu, die Abstellung des Fahrzeuges zu untersagen. Dies stellt die Ausübung eines vermieterseitigen Zurückbehaltungsrechts dar, berührt die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht und entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
d. Die Preise für die Dienstleistung Innenreinigung richten sich grundsätzlich nach der Größe des jeweiligen zu reinigenden Fahrzeuges. Die im Buchungsformular angegebenen Preise beziehen sich auf Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad.
Bei starken Verschmutzungen, beispielsweise vorhandene Tierhaare, Baustellenfahrzeuge, etc., die zu einem erhöhten Reinigungsaufwand von einer Stunde oder mehr führen, kann der Vermieter einen Verschmutzungszuschlag in Höhe von 35,00 € verlangen.
Der Verschmutzungsgrad des Fahrzeuges wird regelmäßig erst bei Beginn der Dienstleistung überprüft und nicht schon bei Abgabe des Fahrzeuges bei dem Vermieter. Wird bei Beginn der Dienstleistung eine erhebliche Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen bemerkt, informiert der Vermieter den Mieter per E-Mail über den Verschmutzungsgrad und den zu erhebenden Zuschlag. Die Reinigung wird erst nach Zustimmung des Mieters durchgeführt.
5. Stornierung Parkplatzbuchung
a. Die Stornierung des Stellplatzes ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (betrifft vereinbarte Ankunftszeit am Parkplatz) für den Mieter kostenlos.
b. Für die Stornierung nach 24 Stunden vor des vereinbarten Termins (betrifft Ankunftszeit am Parkplatz) erhebt der Vermieter eine Stornierungs-Gebühr von 35,00€.
c. Bei Nichtanreise erhebt der Vermieter 100% des vereinbarten Buchungspreises.
Stornierungen können über den zugehörigen Stornierung-Link der von uns gesendeten Bestätigungs-Email getätigt werden. Oder alternativ schriftlich per Email an info@munich-parkandfly.de
Telefonische Stornierungen sind nicht möglich.
6. Haftung
a. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) erfolgt eine Haftung nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Mit Ausnahme der Haftung nach Ziff. 6a erfolgt somit auch keine Haftung für durch Dritte verursachte Beschädigungen am Fahrzeug, den Diebstahl des abgestellten Fahrzeuges oder Diebstähle aus dem Fahrzeug, sowie für Schäden die durch Verkehrsunfälle auf dem Parkplatzgelände verursacht werden.
c. Fahrgäste haben im Rahmen der Beförderung durch den Verwender grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Regelungen der StVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der ordnungsgemäßen Nutzung eines Sicherheitsgurtes.
Bei einer Zuwiderhandlung trägt der volljährige Fahrgast selbst das insoweit durch die Ordnungsbehörden verhängte Bußgeld.
Erziehungsberechtigte Personen oder von diesen ermächtigte Begleitpersonen sind dazu verpflichtet, minderjährige Kinder entsprechend der geltenden Gesetzeslage vor Fahrtantritt zu sichern. Entscheiden sich erziehungsberechtige Personen oder die von diesen ermächtigten Begleitpersonen gegen die vorgeschriebene Sicherung (beispielsweise bei einem Transport des minderjährigen Kindes auf dem Schoß o.Ä.), sind die erziehungsberechtigten Fahrgäste verpflichtet, dem Verwender das insoweit im Falle einer Kontrolle entstehende Bußgeld zu ersetzen.
Kommt es in dem o.g. Fall zu einem Verkehrsunfall, bei welchem das nach Entscheidung der erziehungsberechtigten Personen oder der von diesen ermächtigten Begleitpersonen nicht ordnungsgemäß gesicherte minderjährige Kind einen Sachschaden davonträgt, ist die Haftung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden begrenzt.
d. Der Vermieter verpflichtet sich im Rahmen der Dienstleistung Innenreinigung grundsätzlich zur Nutzung geeigneter Reinigungsmittel. Bei Vorhandensein eines stark verschmutzten Innenraums (Flecken, etc.) kann der Vermieter zur Reinigung leicht aggressive Chemikalien einsetzen. Der Mieter wurde hierüber informiert. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter auf besondere und/oder empfindliche Stoffe hinzuweisen. Für etwaige entstehende Schäden, beispielsweise ein Verblassen der Polsterfarbe, können keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind.
e. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug des Mieters, die bereits vor Vertragsbeginn an dem Fahrzeug vorhanden waren oder durch die gebuchten Arbeiten verschlimmert werden, bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe des unter d. genannten.
f. Etwaige Besonderheiten, insbesondere betreffend empfindlichen Materialien oder Elektrobauteilen im Fahrzeuginnenraum hat der Mieter dem Vermieter im Vorfeld der durchzuführenden Arbeiten schriftlich, ggf. per E-Mail, mitzuteilen. Unterlässt der Mieter dies, sind aus etwaigen hierauf beruhenden Schäden keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
7. Verhalten auf dem Parkplatzgelände
a. Auf dem Parkplatzgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Jeder Mieter hat sich insbesondere so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Schädigung Anderer ausgeschlossen ist. Auch auf dem Parkplatzgelände dürfen nur Personen mit entsprechender gültiger Fahrerlaubnis Fahrzeuge führen. Der Vermieter oder dessen Mitarbeiter sind berechtigt jederzeit den Nachweis für den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sowie für die ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung des Fahrzeuges zu verlangen.
b. Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis durch den Vermieter oder dessen Mitarbeiter gestattet. Durch das Fahrzeug oder dessen Benutzung auf dem Betriebsgelände verursachte Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
c. Bei Beendigung der Mietzeit ist die vermietete Stellfläche vollständig geräumt und sauber zu verlassen. Eine Müllentsorgung ist auf dem gesamten Parkplatzgelände untersagt.
8. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die von ihm bei Vertragsabschluss oder im Rahmen der Abwicklung des Vertrages angegebenen Daten vom Vermieter (ausschließlich für betriebsinterne Zwecke) gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich die gespeicherten Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Kathrin Sellmeier
MUNICH-PARKANDFLY.DE